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Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Entschädigung von Unternehmen für Einbußen infolge von COVID-19
Die Europäische Kommission hat die 8 Mrd Euro schwere Regelung Österreichs zur Entschädigung von Unternehmen für Einbußen, die sie infolge des Ausbruchs des Coronavirus erleiden, für EU-beihilferechtskonform befunden.
Im Rahmen der Regelung haben Unternehmen Anspruch auf Entschädigung für bestimmte Einbußen, die sie infolge des Ausbruchs des Coronavirus erleiden. Die in Form von Direktzuschüssen geleistete Entschädigung kann bis zu 75 % der während eines begrenzten Zeitraums von drei Monaten angefallenen Fixkosten abdecken, wobei ein Höchstbetrag von 90 Mio Euro pro Gruppe festgelegt wurde.
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage von Art 107 Abs 2 Buchst b AEUV geprüft. Danach kann die Kommission Beihilfen für bestimmte Unternehmen oder Wirtschaftszweige genehmigen, die durch außergewöhnliche Ereignisse beeinträchtigt worden sind. Der COVID-19-Ausbruch stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkt. Folglich sind Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich von Einbußen, die auf den Ausbruch zurückzuführen sind, gerechtfertigt.
Die Kom...