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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 20 Außergewöhnliche Fälle

Gesetzesmaterialien: EB RV 591 BlgNR XXIII. GP

„Zu § 20 und 23:

In außergewöhnlichen Fällen sollen sowohl für das Bordpersonal als auch für das Zugpersonal die vorgesehenen Höchst- und Mindestgrenzen nicht zur Anwendung kommen.“

Übersicht


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Rz
I.
Vorbemerkungen zu den Ausnahmen
1-2
II.
Grundsätzliches zu § 20
3-8
III.
Die einzelnen Ausnahmevoraussetzungen
9-19
1.
Außergewöhnliche Fälle
9-11
2.
Vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten
12
3.
Besondere Zweckbestimmtheit der Arbeiten
13-19
a)
Gefahrenabwehr oder Notstand
13-14
b)
Betriebsstörungen, Verderben von Gütern
15-16
c)
Sonstiger unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden
17-19
IV.
Anzeigepflicht und Sanktionen
20-21

I. Vorbemerkungen zu den Ausnahmen

1

Der gesamte Abschnitt 7 ist besonderen Ausnahmen von den Grundregeln des AZG gewidmet, obwohl diese selbst, wie zu einzelnen Bestimmungen gezeigt, teils schon „reguläre“ Ausnahmen enthalten.

2

Die Ausnahmen betreffen nicht nur Lockerungen der Grenzen, so in den § 20, 20a, 20b und 23, sondern auch Verschärfungen der Grenzen, so in den § 21 und 22. Die wichtigste und stärkste generelle Ausnahme findet sich in § 20, dem im Wesentlichen § 8 KA-AZG und § 11 ARG entspricht.

II. Grundsätzliches zu § 20

3

In auß...

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