Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 1 Geltungsbereich

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Grundsätzliches
1–3
II.
Beschränkung auf Arbeitsverhältnisse
4–6
III.
Welche Arbeitsverhältnisse sind ausgenommen? Inhaltliche Reichweite dieser Ausnahmen?
7–55
 
1.
Arbeitsverhältnisse Jugendlicher
8–13
 
2.
Arbeitsverhältnisse zu Gebietskörperschaften etc
14–17
 
3.
Landarbeitnehmer/-innen
18–19
 
4.
Bäckereiarbeitnehmer/-innen
20–21
 
5.
Hausgehilfen und Hausangestellte; besondere Betreuungskräfte
22–28
 
6.
Hausbesorger und Hausbetreuer
29–30
 
7.
Lehr- und Erziehungskräfte
31–38
 
8.
Leitende Angestellte
39–50
 
9.
Heimarbeiter/-innen
51–52
 
10.
Gesundheitsberufe oder sonst ununterbrochen betriebsnotwendige Tätigkeiten in Krankenanstalten
53–55
IV.
Ausnahme bei Auslandsarbeit?
56–63

I. Grundsätzliches

1

Entgegen dem ersten Anschein regelt das Gesetz im Abschnitt 1 seinen persönlichen Geltungsbereich nicht umfassend, sondern nur den Geltungsbereich jener Arbeitszeitbestimmungen, die im Wesentlichen (wenngleich nicht ausnahmslos) dem persönlichen Arbeitsschutz dienen, also der Begrenzung der Arbeitszeiten durch Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten. Seit BGBl. 1992/833, womit Abschnitt 6a eingefügt wurde, sieht nämlich§ 19b für die dort geregelten vertragsrechtlichen Arbeitszeitbestimmungen ein...

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