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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 18 Allgemeine Sonderbestimmungen

Gesetzesmaterialien: EB RV 591 BlgNR XXIII. GP

„Zu § 18 Abs. 1:

Es erfolgt eine terminologische Klarstellung, da zum einen die Richtlinie 2005/47/EG lediglich das Zugpersonal betrifft, zum anderen aber dabei auch berücksichtigt werden muss, dass Arbeitnehmer/innen, die an Bord von Haupt- oder Nebenbahnen eingesetzt werden, nicht zwingend in Eisenbahnunternehmen beschäftigt sein müssen, wie etwa das Personal von Schlaf- oder Speisewagenunternehmen.“

EB RV 141 BlgNR XXIII. GP

„Zu § 18 Abs. 5:

Die bisherige Z 1 (Regelung durch Betriebsvereinbarung bei Ermächtigung durch den Kollektivvertrag) entfällt, da sie auf Grund der Generalklausel des § 1a nicht mehr erforderlich ist.“

Übersicht


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Rz
I.
Erfasster Arbeitnehmerkreis
1-3
II.
Inhaltliche Zulassungen und sonstige Abweichungen
4-12
1.
Zulassungsmöglichkeiten
4-9
a)
Inhaltliches (Abs. 2 und 3)
4-7
b)
Zulassungsinstrumente
8-9
2.
Tagesgrenzenüberschreitung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs
10-12

I. Erfasster Arbeitnehmerkreis

1

Abschnitt 5 mit den § 18, 18a, 18b, 18c, 18d und 18e sowie Unterabschnitt 5a mit den § 18f, 18g, 18h, 18i, 18j und 18k ergänzen für bestimmte, nämlich die in § 18 Abs. 1 näher bezeichneten Arbeitnehmer - nich...

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