AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 15q Spätere Geltendmachung der Karenz
1
Angesichts des auf die Arbeitszeitfragen beschränkten Zwecks dieses Kommentars ist hier auf eine nähere Auseinandersetzung bzw. Kommentierung des späteren Karenzanspruches zu verzichten.
2
Soweit notwendig, wurde § 15q bei der Kommentierung der Teilzeitbestimmungen ohnedies berücksichtigt.
Die §§ 15r-36 und 38-38d sind aus Fokusgründen bzw. mangels Themenrelevanz nicht abgedruckt. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass § 23 in den Abs. 8-12 und 16-17 zur Elternteilzeit im öffentlichen Dienst einige Abweichungen enthält.