AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 17 Kontrollgerät und Fahrtenbuch
Gesetzesmaterialien:
EB RV 491 BlgNR XXIV. GP
„Zu § 17:
Seit der AZG-Novelle 1994, mit der die Begleitvorschriften zum EG-Kontrollgerät eingeführt wurden, hat sich die Struktur des Straßentransportwesens gründlich gewandelt. Diesem Umstand ist dahingehend Rechnung zu tragen, dass die Pflicht zur Verwendung von Kontrollgeräten künftig als Regelfall konzipiert wird. Diese soll gemäß Abs. 1 - ebenso wie für die VO-Fahrzeuge (bei diesen ergibt sich dies unmittelbar aus der VO 3821/85, was lediglich zur Klarstellung wiederholt wird) - auch für Fahrzeuge gelten, die im regionalen Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden. Dies korrespondiert mit § 24 Abs. 2 letzter Satz KFG, in dem Art. 3 lit. a dezidiert nicht von der Ausnahme erfasst wird (vgl. Art. 3 Z 1 dieses Entwurfs).
Für alle übrigen sonstigen Fahrzeuge, in denen ein Kontrollgerät oft serienmäßig eingebaut ist, gilt gemäß Abs. 2 zwar ebenso primär die Kontrollgerätepflicht, und sind daher auch die entsprechenden (im Abs. 1 genannten) Vorschriften maßgeblich. Da die Pflicht zur Verwendung von Kontrollgeräten bei sonstigen Fahrzeugen vor allem beim Einsatz von Lenker/innen auf verschiedenen Fahrzeugen (z.B...