AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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Abschnitt 6 Teilzeitbeschäftigung und Änderung der Lage der Arbeitszeit
Inhaltsübersicht zur Kommentierung
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Rz | ||
I. | Grundsätzliche Vorbemerkungen | 1, 2 |
II. | Zur Terminologie | 3-6 |
I. Grundsätzliche Vorbemerkungen
1
In Abschnitt 6 enthält das MSchG zwei individualarbeitsrechtliche Ansprüche, die in das vertragliche Arbeitszeitvolumen massiv eingreifen können und auch die allgemeinen vertragsrechtlichen Möglichkeiten der Arbeitszeiteinteilung einschließlich der Mitbestimmung erheblich verändern. Da auch das AZG direkte und indirekte vertragsrechtliche Bestimmungen enthält, erscheint es zur Komplettierung des Kommentars sinnvoll, auch diese besonderen Modifikationen aufzunehmen.
2
Schon aus der Überschrift zu Abschnitt 6, vor allem aber auch § 15p ergibt sich in Verbindung mit einer diesbezüglich deutlichen Klarstellung in § 40 Abs. 16, dass es sich um zwei rechtlich eigenständige Eingriffe bzw. Ansprüche handelt: Einerseits um die Möglichkeit, das Arbeitszeitvolumen zu reduzieren, also einen Anspruch auf Teilzeit bzw. Teilkarenz, andererseits um das Recht, die bloße Arbeitszeitverteilung zu verändern, also einen Anspruch auf besondere Elternarbeitszeit, all dies unter besonderem Schutz, insbesondere Kündigungs- ...