Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8 Verbot der Leistung von Überstunden

Schrank

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Rz
I.
Grundsätzliches
1
II.
Inhaltliches
2–6
 
1.
Zu den Grenzen
2–4
 
2.
Rechtsfolgen entfallener Arbeitszeit
5, 6
III.
Sanktionierung
7

I. Grundsätzliches

1

Das absolute Überstundenverbot richtet sich wie alle Beschäftigungsverbote an den Arbeitgeber. Es ist auch durch Eigeninitiative oder Freiwilligkeit der Arbeitnehmerin weder aufgehoben noch aufgelockert.

Überstunden oder (verbotene) Normalarbeitszeit sind aber selbstverständlich auch im Konnex des mutterschutzrechtlichen Überstundenverbots nur arbeitgeberseitig angeordnete, als solche entgegengenommene oder zumindest geduldete (im Bedarfsfall angezeigte) Zeiten (all dies im Sinne von , LE-AS 10.5.4. Nr. 19).

II. Inhaltliches

1. Zu den Grenzen

2

Satz 1 verbietet Überstunden aus Überschreitungen der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen täglichen Normalarbeitszeit, erlaubt also nur die Erbringung solcher täglicher Normalarbeitszeiten. Nicht verboten ist bloße Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten.

Aus den Grenzen des Satzes 2 ist aber wertungsmäßig wohl rückzuschließen, dass Satz 1 nur jene Überstunden verbietet, durch welche die Grenzen des Satzes 2 überschritten würden. Sinn u...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.