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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 44 Ruhezeit

Gesetzesmaterialien: EB RV 936 BlgNR XXIV. GP

„Zu § 44:

Diese Bestimmung enthält Regelungen über die wöchentliche Ruhezeit, die für andere Theaterarbeitnehmer/innen nach § 43 gelten:

-

Abs. 1 bis 3 entsprechen § 17 Abs. 3 bis 5.

-

Abs. 4 enthält jene Gründe, aus denen andere Theaterarbeitnehmer/innen während der in der Arbeitszeiteinteilung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt werden dürfen. Diese wurden aus § 11 Abs. 1 ARG übernommen.

-

Abs. 5 und 6 entsprechen § 17 Abs. 8 und 9.“

1

Infolge Ausnahme aller Theaterarbeitnehmer vom ARG bedurfte es der Erlassung besonderer wöchentlicher Ruhezeitbestimmungen. Diese sind Regelungsgegenstand des § 44. Alle anderen Arbeitszeitfragen richten sich nach den dafür geltenden allgemeinen Bestimmungen, insbesondere jenen des AZG, KJBG, MSchG.

2

Zu den wöchentlichen Ruhezeitbestimmungen entsprechen die Absätze 1 bis 3 exakt den jenen des § 17 Abs. 3 bis 5 für die künstlerischen Bühnendienstnehmer. Insofern kann daher auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Die Erlaubtheit der Sonntagsarbeit folgt aus dem Fehlen eines Sonntags- bzw. Wochenendarbeitsverbots.

Die Erlaubtheit der Beschäftigung erstreckt sich auch auf die Feiertagsarbeit, schon aus Gründen des Sinn- ...

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