AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 2
1
Die Regelungsinhalte entsprechen jenen der § 7 und 9 ARG, sodass in der Sache auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann.
2
Abs. 4 ist deutlicher als § 7 Abs. 7 ARG.