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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 27 Aushänge

Übersicht


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Rz
I.
Gesetzesaushang (Abs. 1)
1
II.
Arbeits- und Ruhezeitaushang (Abs. 2)
2, 3
1.
Inhaltliches
2
2.
Zur Ausnahme bei bestehender Betriebsvereinbarung
3
III.
Formfragen
4
IV.
Sanktionierung (§ 30 Abs. 2)
5, 6

I. Gesetzesaushang (Abs. 1)

1

§ 27 umfasst zwei Aushangsinhalte. Abs. 1 betrifft die Auflage des KJBG an geeigneter für die Dienstnehmer leicht zugänglicher Stelle. Zweck ist die Information über die sie betreffende Rechtslage, insbesondere auch über die Arbeitszeitbestimmungen.

II. Arbeits- und Ruhezeitaushang (Abs. 2)

1. Inhaltliches

2

Abs. 2 betrifft die Information über die konkret geltenden Arbeits- und Ruhezeiteinteilungen, also die Arbeitszeitplanung. Diese Information muss ausreichend detailliert erfolgen, gemeint in dem Sinne, dass dem Dienstnehmer die vorgesehenen Arbeits- und Ruhezeiten klar ersichtlich sind. Hinsichtlich der Ruhezeiten wird es genügen, dass sie sich aus den Arbeitszeitenden ergeben.

2. Zur Ausnahme bei bestehender Betriebsvereinbarung

3

Die Aushangpflicht nach Abs. 2 ist auf jene Betriebe eingeschränkt, in denen keine Arbeitszeitverteilungsbetriebsvereinbarungen nach § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG bestehen, sei es weil es an einem Betriebsrat mangelt, sei es weil trotz Betriebsrat keine ...

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