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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 20 Ausnahmen

Übersicht


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Rz
I.
Reichweite der Ausnahmen (Abs. 1)
1-11
1.
Grundsätzliches und Mindestalter
1, 2
2.
Nachtruhe
3
3.
Überschreitbarkeit der Arbeitszeitgrenzen
4, 5
4.
Verkürzbarkeit der Ruhezeiten
6-9
a)
Ruhepausen
6
b)
Tägliche Ruhezeiten
7
c)
Wochenfreizeit?
8, 9
5.
Welche Arbeiten?
10, 11
II.
Voraussetzungen (Abs. 1)
12-14
1.
Notstand
12, 13
2.
Fehlen Erwachsener
14
III.
Rechtsfolgen
15-19
1.
Ruhezeitausgleiche (Abs. 1 Z 1 und 2, jeweils 2. Satz)
15, 16
2.
Aufhebung der Strafbarkeit
17
3.
Anzeigepflicht (Abs. 2)
18
4.
Entgeltfragen
19

I. Reichweite der Ausnahmen (Abs. 1)

1. Grundsätzliches und Mindestalter

1

Abs. 1 entbindet in seinem Anwendungsbereich - anders als § 20 AZG bzw. § 11 ARG - nicht von der Einhaltung aller Arbeitszeitgrenzen des KJBG, sondern nur von den ausdrücklich genannten. In den nicht angeführten kann nur § 6 VStG allenfalls von der Strafbarkeit von Überschreitungen befreien, soweit diese notstandsbedingt unverzichtbar waren.

2

Auch in personeller Hinsicht umfasst Abs. 1 nicht den gesamten Personenkreis des KJBG, ja nicht einmal alle Jugendlichen. Die Ausnahmen sind ausdrücklich auf Jugendliche über 16 Jahren beschränkt.

2. Nachtruhe

3

Nach Abs. 1 erster Satz findet das Nachtarbeitsverbot bei Notstand eindeutig keine...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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