AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 18 Sonn- und Feiertagsruhe
Übersicht
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Rz | |||
I. | Grundsätzliche Sonn- und Feiertagsruhe | 1-8 | |
1. | Verhältnis der Sonntagsruhe zur Wochenfreizeit | 1, 2 | |
2. | Erfasste Zeiten und Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot | 3-5 | |
3. | Sonntagsruhefrequenzen bei erlaubter Sonntagsarbeit? | 6-8 | |
II. | Entgeltfragen | 9-13 | |
1. | Feiertagsentgelt | 9, 10 | |
2. | Feiertagsarbeitsentgelt | 11-13 | |
III. | Besondere Anzeigepflicht (§ 27a) | 14, 15 |
I. Grundsätzliche Sonn- und Feiertagsruhe
1. Verhältnis der Sonntagsruhe zur Wochenfreizeit
1
Die Harmonisierung der Sonntagsruhebestimmungen des § 18 mit den historisch jüngeren Wochenfreizeitbestimmungen des § 19 ist rechtstechnisch alles andere als geglückt. Das bloße Lesen des § 18 erweckt den unrichtigen Eindruck, darin sei die Sonntagsruhe abschließend geregelt. In Wirklichkeit wird die Sonntagsruhe durch § 19 Abs. 1 auf eine grundsätzliche Wochenendruhe analog § 3 Abs. 1 und 2 ARG ausgeweitet. Dies zumindest in jenen Fällen, in denen § 18 keine Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot zulässt.
2
Andererseits sind diese Ausnahmen wesentlich enger als jene nach dem ARG bzw. den dazu bestehenden Verordnungen. Insofern kommt dem Sonntagsbeschäftigungsverbot des Abs. 1, welches nur durch die in Abs. 2 aufgezählten Ausnahmen gelockert ist, eine beachtliche Bedeutung