Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 17 Nachtruhe

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Grundsätzliches
1
II.
Die Nachtarbeitsverbote im Einzelnen
2
 
1.
Allgemeiner, branchenunabhängiger Rahmen (Abs. 1, 3, 3a)
2–6
 
2.
Branchen-Sonderbestimmungen
7–10
 
 
a)
Gastgewerbe (Abs. 2)
7
 
 
b)
Aufführungen und Aufnahmen (Abs. 4)
8
 
 
c)
Backwaren-Erzeugungsbetriebe (Abs. 5)
9
 
 
d)
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege (Abs. 6)
10
III.
Regelmäßige Nachtarbeit
11–14

I. Grundsätzliches

1

Eine besondere Ausformung der täglichen Ruhezeiten folgt für Jugendliche aus dem grundsätzlichen Nachtarbeitsverbot. Dieses ergänzt § 16 Abs. 2 ganz wesentlich. Es zwingt dazu, schon die Arbeitszeitplanung auf die erlaubte Tageszeitphase zu beschränken und schließt Nachtarbeit – als Normalarbeitszeit und als Überstunden – weitgehend aus. Auch darin unterscheidet sich das KJBG vom AZG und KA-AZG ganz wesentlich, welche keine Nachtarbeitsbeschränkungen kennen.

II. Die Nachtarbeitsverbote im Einzelnen

1. Allgemeiner, branchenunabhängiger Rahmen (Abs. 1, 3, 3a)

2

Generell – d.h. soweit keine der nachfolgenden Ausnahmen greift – erstreckt sich das Nachtarbeitsverbot auf die Zeitzone zwischen 20 und 6 Uhr. Ob Sommer- oder Winterzeit spielt hier keine Rolle; es gilt die jeweilige Uhrzeit.

3

Dieser allgemeine Rahmen gilt auc...

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