Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 12

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Auswirkungen von Vor- und Abschlussarbeiten
1–10
 
1.
Lockerung der Arbeitszeitgrenzen (Abs. 3)
1, 2
 
2.
Zeitausgleichsgebot (Abs. 1)
3–6
 
3.
Überstundenentlohnung?
7–9
 
4.
Unterschiede zu Volljährigen
10
II.
Zur Erlaubtheit von Vor- und Abschlussarbeiten
11–15
 
1.
Welche Arbeiten (Abs. 2 Z 1–3, Abs. 4)?
11, 12
 
2.
Welche Arbeitnehmer Abs. 2)?
13–15
 
 
a)
Zwingende betriebliche Gründe
13, 14
 
 
b)
Mindestalter
15

I. Auswirkungen von Vor- und Abschlussarbeiten

1. Lockerung der Arbeitszeitgrenzen (Abs. 3)

1

§ 12 ist neben der sehr engen Notstandsklausel des § 20 die einzige Bestimmung im KJBG, die – wenngleich in engen Grenzen und erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres – Überstunden für Jugendliche ermöglicht. Ohne sie wäre auch § 14 an sich überflüssig. Diese Lockerung, die auch für Jugendliche gilt, die an sich dem BäckAG unterliegen, besteht in (die Normalarbeitszeit überschreitenden) Mehrarbeitsleistungen. Die Mehrarbeitsleistungen durch zwingende Vor- und Abschlussarbeiten können am Tag bis zu einer halben Stunde (Abs. 2) und in Summe in der Woche bis zu drei Stunden (Abs. 3 erster Satz) betragen.

2

Solche Mehrarbeitsleistungen erhöhen (ob mit oder ohne Zeitausgleich) die Tages- bzw. Wochengrenzen d...

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