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iFamZ 2, April 2023, Seite 83

Obsorgeantrag der früheren Pflegemutter

iFamZ 2023/57

S. 83 § 184 ABGB

Die Pflegeelterneigenschaft nach § 184 ABGB ist kraft Gesetzes gegeben, wenn die geforderte persönliche, emotionale Beziehung einerseits und die tatsächliche (gänzliche oder teilweise) Besorgung der Pflege und Erziehung andererseits vorliegen. Wenn die in § 184 ABGB genannten Tatbestandsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, endet die Pflegeelterneigenschaft.

Die 2012 geborene S. verbrachte die ersten eineinhalb Lebensjahre gemeinsam mit ihrer Mutter im Haushalt der mütterlichen Großmutter und wurde am in einem Krisenzentrum untergebracht. Mit Beschluss vom wurde die Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung (nach dem Tod der Mutter am auch im Bereich der gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung) auf das Land Wien als KJHT übertragen.

Am konnte die Minderjährige zur alleinerziehenden Pflegemutter ziehen, die zu dieser Zeit bereits zwei andere Minderjährige betreute. In weiterer Folge kam es jedoch zu Problemen und schien dem KJHT das Kindeswohl im Haushalt der Pflegemutter nicht mehr gewährleistet.

Nach Unterbringung im Krisenzentrum vom bis wurde die Minderjährige in einer Wohngemeinschaft untergebracht, in der sie seit durchgehend lebt.

Die ehemalige Pflegemu...

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