AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 10 Arbeitszeit
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | ||
I. | Zum Geltungsbereich der Arbeitszeit-Sonderbestimmungen | 1-7 |
II. | Was ist Arbeitszeit? | 8, 9 |
III. | Mehrere Dienstgeber | 10-13 |
I. Zum Geltungsbereich der Arbeitszeit-Sonderbestimmungen
1
Das KJBG hat einen alle Beschäftigungen von Kindern und Jugendlichen umfassenden Geltungsbereich, der - mit Ausnahme der Landarbeit (§ 1 Abs. 3 Z 1) und der Jugendlichenbeschäftigung in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 3 Z 2) - weder branchenmäßig noch sonst eingeschränkt ist. Seine Bestimmungen sind freilich nicht auf Arbeitszeitschutzbestimmungen beschränkt, sie umfassen auch andere, im Rahmen dieser Kommentierung nicht interessierende Schutzmaßnahmen.
2
Die wesentliche Abgrenzung von anderen Arbeitszeitgesetzen besteht in der Beschränkung auf Kinder und Jugendliche. Insofern handelt es sich bei den diesbezüglichen KJBG-Bestimmungen um leges speciales zu allen anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitgesetzen. Von diesen sind Kinder und Jugendliche durchwegs ausgenommen.
3
Von diesem Grundsatz finden sich Einschränkungen im BäckAG, das auch einige - insofern daher das KJBG ergänzende - Arbeitszeitbestimmungen enthält. § 1 Abs. 4 ordnet aus diesem Grund zur Vermeidung unnötiger Parallelitäten die Nichtanw...