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SWI 10, Oktober 2021, Seite 526

Belgische Steuerbefreiung, Rulings und Beihilferecht

Entscheidung: Kommission/Belgien und Magnetrol International, C-337/19 P.

Norm: Art 1 lit d VO (EU) 2015/1589.

Seit 2005 kommt in Belgien ein System der Befreiung von Gewinnüberschüssen belgischer Unternehmen, die zu multinationalen Konzernen gehören, zur Anwendung. Diese Unternehmen konnten einen Vorbescheid (Ruling) der belgischen Steuerbehörden erlangen, wenn sie das Vorliegen einer neuen Situation geltend machen konnten, wie etwa eine Neuorganisation, die zu einer Neuansiedlung des Hauptunternehmens in Belgien führt, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Investitionen. In diesem Rahmen waren von der sogenannten Gesellschaftssteuer Gewinne befreit, die als „Mehrgewinne“ angesehen wurden, da sie die Gewinne überstiegen, die von vergleichbaren eigenständigen Unternehmen unter ähnlichen Umständen erzielt worden wären.

Im Jahr 2016 stellte die Kommission fest, dass dieses System der Befreiung von Gewinnüberschüssen eine rechtswidrige Beihilferegelung darstelle, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar sei. Sie ordnete die Rückforderung der auf diese Weise gewährten Beihilfen bei 55 Empfängern an, zu denen die Gesellschaft Magnetrol International zählte. Belgien und Magnetr...

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