Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 22a Übergangsbestimmungen

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1

Diese Anordnung ist ohne Zweifel ein lex imperfecta, da dem Gesetzgeber kein Recht zusteht, den Kollektivvertragsparteien direkte – geschweige denn inhaltliche - Anordnungen zu erteilen. Sie enthält auch keine Sanktion für den Fall der Nichterlassung bzw. Nichtanpassung.

2

Allenfalls wäre eine solche durch Auslegung des § 8a Abs. 4 möglich, wonach bei Nichterlassung bzw. Nichtanpassung Arbeitgeber und Arbeitnehmer so gestellt werden, als wäre dem § 22a Rechnung getragen worden, also durch Nichtanwendung der Bindung an die kollektivvertragliche Zulassung in § 8a Abs. 4.

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