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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15 Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten

Übersicht


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Rz
I.
Grundsätzliches
1-3
1.
Zum Anwendungsbereich des § 15
1
2.
Öffentlich-rechtliche Gewährungspflicht
2, 3
II.
Einzelfragen
4-8
1.
Doppelnotwendigkeit
4
2.
Schutz betrieblicher Interessen
5, 6
3.
Entgeltfortzahlung?
7, 8

I. Grundsätzliches

1. Zum Anwendungsbereich des § 15

1

§ 15 entspricht exakt § 8 ARG. Es kann daher zur Vereinfachung auf die Kommentierung oben Rz. 1-3 zu § 8 ARG verwiesen werden, die unter Austausch der Paragraphen-Zitierungen voll übernehmbar ist.

2. Öffentlich-rechtliche Gewährungspflicht

2

Anders als bloße Dienstverhinderungsansprüche entspricht den sich aus § 15 Abs. 1 ergebenden - bei Zutreffen der Voraussetzungen auch einseitig in Anspruch konsumierbaren - Freistellungsansprüchen auch eine öffentlich-rechtliche, durch Verwaltungsstrafe (§ 20) sanktionierte Gewährungspflicht des Arbeitgebers.

3

Deren unsachliche Verweigerung bzw. Benachteiligungen bei Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer kann überdies einen Verstoß gegen das religiöse Diskriminierungsverbot des § 17 GleichbG begründen und die dafür vorgesehenen Rechtsfolgen (§§ 26, 29 GleichbG) auslösen.

II. Einzelfragen

1. Doppelnotwendigkeit

4

Grundvoraussetzung des teilweisen Arbeitsfreiste...

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