AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8c Versetzung
1
§ 8c entspricht exakt den Bestimmungen des § 12c AZG und ist nicht in den Straftatbeständen des § 20 angeführt, sodass die allfällige Missachtung keine Verwaltungsstrafen auslösen kann.
2
Wegen der Regelungsidentität kann sowohl hinsichtlich der Grundsatzhinweise als auch zu den sich stellenden Einzelfragen auf die Kommentierung in den Rz. 1-3 bzw. 4-6 zu § 12c AZG verwiesen werden, um Wiederholungen zu vermeiden.