AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterabschnitt 4c - Sonderbestimmungen für das Lenken sonstiger Fahrzeuge
Gesetzesmaterialien: EB RV 1432 BlgNR XXII. GP
„Zum Unterabschnitt 4c:
Die Bestimmungen dieses Unterabschnittes gelten nur mehr für alle jene Lenker, die nicht unter die neue Lenkzeiten-Verordnung fallen, was durch die gewählte Systematik verdeutlicht werden soll. Es werden für diese Lenker auch weiterhin strengere Bestimmungen als in der neuen Lenkzeiten-Verordnung festgelegt, jedoch ist auch künftig grundsätzlich eine Angleichung durch Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung an die neue Lenkzeiten-Verordnung möglich.
Für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr werden jedoch auch künftig die schon derzeit geltenden Regelungen beibehalten und zur besseren Übersichtlichkeit in einer Bestimmung zusammengefasst.“