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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 1

Übersicht


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Rz
I.
Wirkungen der EG-Verordnung
1-3
II.
Einzelzwecke der Bestimmungen
4-7
1.
Die verschiedenen Zwecke
4-5
2.
Ihre Bedeutung bei der Auslegung
6-7

I. Wirkungen der EG-Verordnung

1

EG-Verordnungen stehen in der Normenhierarchie über dem innerstaatlichen Recht und unterliegen nicht der Disposition durch den heimischen Gesetzgeber. Wie alle EG-Verordnungen gilt auch die Lenkzeiten-VO Nr. 561/2006 samt der sachlich zugehörigen, durch diese EGVO novellierten Kontrollgerät-VO (EWG) Nr. 3821/85 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar, anders als grundsätzlich bloße Richtlinien, die jeweils der innerstaatlichen Umsetzung bedürfen (zur Umsetzung der diversen Arbeitszeit-RL der Europäischen Union siehe die in § 32 AZG enthaltenen RL-Zitierungen). Die thematisch wichtigste - die RL 2003/88/EG - ist im Wege der § 13a bis 13c AZG umgesetzt.

2

Die unmittelbare Geltung hat zur Folge, dass im österreichischen AZG nur im Kontext bewusster Ausweitungen des Anwendungsbereichs auf die VO Nr. 561/2006 verwiesen wird (§ 13a Abs. 2 AZG, dazu dort insb. Rz 8).

3

Lediglich die Sanktionen bei Verstößen gegen diese EG-Verordnungen sind durch spezifische österreichische Bestimmungen umgesetzt, so in § 28 Abs. Abs. 5 und 6 AZG und § 27 Abs. 2, 2a-2c ARG. Grundlage für ...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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