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SWI 4, April 2012, Seite 197

Beschränkte Steuerpflicht bei inländischer Besicherung ohne Inlandsbeteiligte

Gerald Toifl

Ebenso wie in Österreich nach § 98 Z 5 EStG unterliegen auch in Deutschland Zinszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige i. d. R. nur dann der beschränkten Steuerpflicht, wenn das Darlehen mit inländischem Grundbesitz dinglich besichert ist. Haase/Dorn (IStR 2012, 180 ff.) untersuchen die Frage, ob unter Berücksichtigung des DBA-Rechts eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende dingliche Besicherung auch dann vorliegt, wenn Schuldner der Zinszahlungen und Sicherungsgeber keine in Deutschland ansässige Person ist. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass zwar nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. c dEStG eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland auch dann vorliegt, wenn das als dingliche Besicherung dienende Grundstück der einzige Anknüpfungspunkt im Inland ist. Diese beschränkte Steuerpflicht könne aber in Deutschland nur dann durchgesetzt werden, wenn zwischen dem Ansässigkeitsstaat des Gläubigers und Deutschland entweder kein DBA besteht oder ein DBA abgeschlossen wurde, das von Art. 11 OECD-MA abweicht. Andernfalls schließe die Art. 11 OECD-MA nachgebildete Vorschrift in einem DBA ein Besteuerungsrecht Deutschlands aus. Dasselbe gilt auch für die insoweit vergleichbare österreichisch...

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