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Neuregelung der Obsorge wegen erheblicher Umstandsänderung
iFamZ 2023/54
Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt.
Seit der einvernehmlichen Scheidung der Ehe der Eltern am kam den Eltern die gemeinsame Obsorge für beide Töchter zu. Der überwiegende Aufenthalt von M. war im Haushalt des Vaters, derjenige von L. im Haushalt der Mutter. Mit Beschluss des Erstgerichts vom wies dieses von beiden Eltern gestellte Anträge ab, ihnen jeweils die Obsorge für beide Töchter allein zuzuweisen. Das Erstgericht trug den Eltern eine Elternberatung im Ausmaß von 15 Einheiten auf, die aber nicht stattfand, weil die Eltern unterschiedliche Beratungsstellen aufsuchten und keiner der beiden bereit war, diejenige des anderen zu akzeptieren. Aufgrund ständiger Eingaben und Vorwürfe des Vaters, in denen er der Mutter Fehlverhalten vorwarf, stellte diese die Kommunikation mit ihm weitgehend ein. Die eingeschränkte Bindungstoleranz des Vaters besserte sich nicht, was zu einer Überidentifizierung von M. mit dem Vater samt Überdistanzie...