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EU möchte grenzüberschreitendes Erben vereinfachen
Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit einen Verordnungsvorschlag angenommen, der Erleichterungen für grenzüberschreitende Erbschaftsfälle bringen soll. Die geplante Verordnung zielt darauf ab, Rechtskonflikte in jenen Erbschaftsfällen zu vermeiden, in denen Rechtssysteme von mehr als einem Mitgliedstaat zur Anwendung kommen könnten. Grenzüberschreitende Abwicklungen betreffen laut Aussage des Berichterstatters mittlerweile 10 % aller Erbschaften in Europa, sprich fast 450.000 Fälle bei einem jährlichen Gesamtwert von rund 123 Mrd. Euro. EU-weite Kriterien würden klar festlegen, welches nationale Rechtssystem in solchen Fällen zur Anwendung kommt. Das verhindert künftig kostspielige Rechtsstreitigkeiten und erleichtert den Erben die administrative Abwicklung. Der Verordnungsvorschlag sieht auch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor, das es dem Erblasser ermöglicht, die gerichtliche Zuständigkeit vorab klar festzulegen. Die neuen Bestimmungen haben keine Auswirkungen auf nationale Erbschaften ohne Auslandsbezug und führen zu keiner Harmonisierung des Erbrechts in der EU. Der Ministerrat muss dem Vorschlag noch formal zustimmen, damit die Verordnung in Kraft t...