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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8 Verlängerung der Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlußarbeiten

Übersicht


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Rz
I.
Grundsätzliches zur Bedeutung des § 8
1-5
1.
Funktion des § 8
1-4
2.
Halbstunden-Begrenzung
5
II.
Einzelfragen
6-14
1.
Was bedeutet das Abstellen auf die betriebliche Arbeitszeit?
6-7
2.
Zu den einzelnen Anlass-Tatbeständen (Abs. 1 lit. a bis c, Abs. 3)
8-12
3.
Zu den Bedingungen der Überschreitbarkeit von 10 Gesamtstunden (Abs. 2)
13-14

I. Grundsätzliches zur Bedeutung des § 8

1. Funktion des § 8

1

§ 8 ist keine Sonderbestimmung zur Normalarbeitszeit. Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem systematischen Standort nach den § 6 und § 7.

2

Die Bestimmung ergänzt die Überstundengrenzen des § 7 Abs. 1 und 2 und erhöht für häufige, aber nichtsdestoweniger spezielle Konstellationen eigenständig die Grenzen der Tagesarbeitszeit. Allerdings kann Abs. 1 infolge Identität seiner Tageshöchstgrenze mit jener in § 7 Abs. 1 nur dort von Bedeutung sein, wo die dortige bzw. die in Abs. 2 allenfalls verlängerte normale Wochengrenze für zulässige Überstunden schon durch Überstunden an anderen Tagen erschöpft ist oder erschöpft würde und daher ohne § 8 Abs. 1 kein Raum mehr für zulässige Überstunden wäre. Insofern e...

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