AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 34 Vollziehung
1
Auch hier gilt es zu beachten, dass die Bezeichnung und Zuständigkeit durch Novellen des BundesministerienG oder sonstige Gesetze bisweilen teils überholt und auch künftig veränderbar ist.
2
In Abs. 2 ist die Zitierung der Z 2 seit sachlich überholt.