TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 5a Normalarbeitszeit bei besonderen Erholungsmöglichkeiten

Gesetzesmaterialien: EB RV 141 BlgNR XXIII. GP

„Zu § 5a Abs. 4:

Die bisherige Sonderregelung für die sozialen Dienste im Abs. 4 ist durch den Abschluss des ‚Kollektivvertrags für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheit und Sozialberufe (BAGS) beschäftigt sind‘ und die am erfolgte ‚Satzung‘ dieses Kollektivvertrags gemäß den § 18ff ArbVG obsolet geworden. Dennoch kommt auch bei der Normalarbeitszeit mit besonderen Erholungsmöglichkeiten die Generalklausel des § 1a Z 2 zur Anwendung.

Da jedoch § 4 Abs. 1 auf Grund seiner Formulierung als abweichende Regelung im Sinne des § 1a gedeutet werden könnte, war eine Klarstellung erforderlich, dass dieser auf den § 5a anzuwenden ist.

Hinsichtlich der Ermächtigung durch den Kollektivvertrag (§ 1a Z 1) schien eine solche Klarstellung hingegen nicht notwendig, da Abs. 1 eine klare Regelung enthält.“

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Zur Bedeutung dieser Sonderbestimmung
1-11
1.
Öffnung der Verteilungsgrenzen über § 5 hinaus
1-9
a)
Verhältnis zu § 5
1-4
b)
Umfang der Öffnung (Abs. 1 und 3)
5-6
c)
Auswirkungen auf Ruhezeiten?
7
d)
Auswirkungen auf Überstunden?

1. Öffnung der Verteilungsgrenzen über § 5 hinaus

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.