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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 22c Abweichungen

Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 1432 BlgNR XXII. GP

„Zu Z 3 (§ 22c):

Es erfolgen lediglich Zitatanpassungen.“

Übersicht


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Rz
I.
Geltungsbereichsprobleme
1, 2
II.
Inhaltliches
3-7
1.
Zu den Regelungsinhalten
3-5
2.
Zur Sanktionierung
5-7

I. Geltungsbereichsprobleme

1

Da für die Lenker von VO-Fahrzeugen ohnedies die vergleichbare Abweichungsmöglichkeit unmittelbar nach Art. 12 EG-VO Nr. 561/2006 gilt und diese keiner österreichischen Regelung zugänglich ist, greift auch § 22c richtigerweise nur für jene Lenker, für die § 22b gilt (siehe daher dort die Rz. 1-4). Dem scheint die Vermerkpflicht im Arbeitszeitplan nach Z 3 zu widersprechen, welche ausdrücklich die Fälle des Art. 16 Abs. 1 EG-VO Nr. 561/2006 betrifft, die nur für nicht ausgenommene Lenker von VO-Fahrzeugen gelten und daher einer besonderen heimischen Regelung nicht zugänglich sind. Gemeint kann auch mit diesem Verweis daher nur die in § 22a Abs. 1 zweiter Satz vorgenommene Ausweitung auf Fahrtstrecken sein, die nicht unter die EG-VO fallen.

2

Daraus folgt zugleich, dass die offenbare Einschränkung auf § 22a Abs. 2 im Einleitungssatz des § 22c ein Redaktionsversehen sein muss und die besondere, sachbedingte Abweichungsmöglichkeit v...

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