AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 22b Wöchentliche Ruhezeit
Übersicht
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Rz | |||
I. | Grundsätzliches | 1-7 | |
1. | Für welche Lenker gelten die besonderen Ruhezeitregelungen? | 1-4 | |
2. | Zur Regelungsmethode | 5-7 | |
II. | Die inhaltlichen Eckpunkte | 8-11 | |
1. | Ohne Zulassung durch Kollektivvertrag | 8, 9 | |
2. | Zusatzflexibilisierungen durch Kollektivvertrag | 10, 11 |
I. Grundsätzliches
1. Für welche Lenker gelten die besonderen Ruhezeitregelungen?
1
Aus dem Regelungszusammenhang mit § 22a ergibt sich, dass die besondere wöchentliche Ruhezeitregelung für Lenker von VO-Fahrzeugen infolge des dort auch ausdrücklich bestätigten Geltungsvorranges der EG-VO Nr. 561/2006 nicht anzuwenden ist; dies auch für Fahrtstrecken, die nicht unter Art. 2 Abs. 2 dieser Verordnung fallen.
2
Der Kraftfahrlinienverkehr mit einer Linienstrecke von nicht mehr als 50 km unterliegt zwar nicht der EG-VO Nr. 561/2006 (Art. 3 lit. a), doch enthält bereits das AZG für Lenker in solchen Verkehren beachtliche kollektivvertragliche Abweichungsmöglichkeiten von den allgemeinen heimischen Lenkerbestimmungen (§ 15a AZG). Diese Besonderheiten setzen sich bei der wöchentlichen Ruhezeit insofern fort, als nach § 22a Abs. 2 die besondere Regelung des § 22b über die wöchentliche Ruhezeit dann gilt, wenn durch Kollektivvertrag...