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Reduktion des Unterhaltsanspruchs bei überdurchschnittlicher Betreuung
iFamZ 2023/51
Betreut der Vater die Kinder in Form eines „Distance Learning“, bedarf es genauer Feststellungen über Art und Ausmaß dieser Betreuung. Es ist nicht zulässig, diese Zeiten – im Vergleich zu einer „normalen Betreuung“ – einfach zur Hälfte zu berücksichtigen.
(…) 2. Teilen sich die Eltern die Betreuung in einem Ausmaß, das über den Rahmen der üblichen persönlichen Kontakte jenes Elternteils hinausgeht, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich aufhält, ist nach der Rsp der zu leistende (nach der Prozentwertmethode bemessene) Geldunterhalt zu reduzieren, weil der Geldunterhaltspflichtige dann notwendigerweise über übliche Kontakte hinaus Naturalunterhalt leistet (RIS-Justiz RS0047452 [insb T 6, T 22]). Im Rahmen des Ermessens neigt die Rsp dazu, den Unterhaltsanspruch altersunabhängig um zehn Prozent pro wöchentlichem Betreuungstag zu reduzieren, an dem sich das Kind über das übliche Ausmaß hinaus beim geldunterhaltspflichtigen Elternteil befindet. Dieser allgemeine Prozentsatz kann aber nur eine Orientierungshilfe darstellen und stellt nach der Rsp tendenziell eher die Untergrenze dar. Als üblich werden Kontakte von zwei Tagen alle zwei Wochen sowie von vie...