Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 11 Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Identität der Ausnahmevoraussetzungen mit jenen des § 20 AZG
1–7
1.
Grundsätzliches
1, 2
2.
Außergewöhnliche Fälle
3
3.
Vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten
4
4.
Besondere Zweckbestimmung der Arbeiten
5–7
a)
Gefahrenabwehr oder Notstand
5
b)
Betriebsstörungen, Verderben von Gütern
6
c)
Sonstiger unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden
7
II.
Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften (Abs. 3)?
8–12
III.
Anzeigepflichten und Sanktionen
13–18
1.
Anzeigepflichten
13–15
2.
Sanktionen
16–18

I. Identität der Ausnahmevoraussetzungen mit jenen des § 20 AZG

1. Grundsätzliches

1

§ 11 entspricht vor allem in seinem materiellen Teil zur Gänze den Ausnahmen des § 20 AZG für alle dortigen Arbeitszeitgrenzen und erweitert diese im Ergebnis auf die Wochenend- und Feiertagsruhe. Unterschiede finden sich – abgesehen von der moderneren Textierung im ARG, wonach in der Z 2 von einem sonstigen unverhältnismäßigen Schaden anstelle des in § 20 Abs. 1 lit. b AZG noch geforderten Sachschadens die Rede ist (aber auch die dortige Auslegung im selben Sinne beeinflusst [Rz. 17 zu § 20 AZG, m.w.N.]) – nur in Bezug auf die Vorschriften, von denen dispensiert wird: Dort von praktisch allen Grenzen des AZG, hier nur vom grundsätzlichen (d.h. sow...

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