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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 10a Reisezeit

Übersicht


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Rz
I.
Welche Reisezeiten bewirken die Ausnahme?
1, 2
II.
Zum Umfang der Ausnahme
3-6
III.
Abgeltungs- und Ersatzruhefragen
7-11

I. Welche Reisezeiten bewirken die Ausnahme?

1

Infolge Identität des Reisezeit- bzw. Reisebewegungszeitbegriffs mit § 20b AZG kann uneingeschränkt auf die dortige Kommentierung verwiesen und diese auch zu § 10a übernommen werden. Nicht erfasst sind daher auch die unechten Reisezeiten. Siehe daher Rz. 4-9 (echte Reisezeiten) und Rz. 10-13 (unechte Reisezeiten) zu § 20b AZG.

2

Auf das Verkehrsmittel selbst kommt es nicht an, sodass auch bloße Selbstlenkerfälle unter die Ausnahme fallen (a.a.O. Rz. 5). Die Unterscheidung „passive - aktive“ Reisezeit spielt für das ARG keine Rolle (ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 6 zu § 10-15 ARG, im Anschluss an Löschnigg, FS Tomandl, 251). Auch die Höhe der Entlohnung kann keinen Unterschied machen.

II. Zum Umfang der Ausnahme

3

Die Ausnahme betrifft nur Zeiten der Reisebewegung, nicht aber Arbeitsleistungen i.e.S..

Für Letztere müsste, damit sie erlaubt ist, eine der Ausnahmen der § 10 und 11 bis 18 vorliegen. Liegen aber solche, die Arbeitsleistung selbst nach den § 10 und 11 bis 18 erlaubende Ausnahmen vor, erfassen sie - außer in Fällen ...

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