Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 10a Reisezeit

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Welche Reisezeiten bewirken die Ausnahme?
1, 2
II.
Zum Umfang der Ausnahme
3–6
III.
Abgeltungs- und Ersatzruhefragen
7–11

I. Welche Reisezeiten bewirken die Ausnahme?

1

Infolge Identität des Reisezeit- bzw. Reisebewegungszeitbegriffs mit § 20b AZG kann uneingeschränkt auf die dortige Kommentierung verwiesen und diese auch zu § 10a übernommen werden. Nicht erfasst sind daher auch die unechten Reisezeiten. Siehe daher Rz. 4–9 (echte Reisezeiten) und Rz. 10–13 (unechte Reisezeiten) zu § 20b AZG.

2

Auf das Verkehrsmittel selbst kommt es nicht an, sodass auch bloße Selbstlenkerfälle unter die Ausnahme fallen (a.a.O. Rz. 5). Die Unterscheidung „passive – aktive“ Reisezeit spielt für das ARG keine Rolle (ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 6 zu §§ 1015 ARG, im Anschluss an Löschnigg, FS Tomandl, 251). Auch die Höhe der Entlohnung kann keinen Unterschied machen.

II. Zum Umfang der Ausnahme

3

Die Ausnahme betrifft nur Zeiten der Reisebewegung, nicht aber Arbeitsleistungen i.e.S..

Für Letztere müsste, damit sie erlaubt ist, eine der Ausnahmen der §§ 10 und 11 bis 18 vorliegen. Liegen aber solche, die Arbeitsleistung selbst nach den §§ 10 und 11 bis 18 erlaubende Ausnahmen vor, erfassen sie – außer in Fäll...

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