Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 9 Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Ersatzruheentgelt und dessen Besonderheiten
1–4
II.
Feiertagsentgelt (Abs. 1 bis 4)
5–22
1.
Bemessung nach dem Ausfallsprinzip
5–12
2.
Ohnedies arbeitsfreie Tage
13–15
3.
Abweichungsbefugnisse des Kollektivvertrages
16–18
4.
Krankenstände
19–22
III.
Feiertagsarbeitsentgelt (Abs. 5)
23–30
1.
Entgelthöhe
23–26
2.
Zur Alternative einer Zeitausgleichsvereinbarung
27, 28
3.
Arbeitsverhinderungen und Urlaub
29, 30

I. Ersatzruheentgelt und dessen Besonderheiten

1

Nach § 6 Abs. 1 erster Satz ist die Ersatzruhe, die bei Beschäftigung in der sog. Kernruhezeit während der wöchentlichen Ruhezeit gebührt, auf die Arbeitszeit anzurechnen. Daraus folgt bereits die Entgeltpflicht der Ersatzruhe, wie oben Rz. 21–23 zu § 6 dargelegt. Dennoch stellt § 9 Abs. 1 in Verbindung mit den Abs. 2 bis 4 auch ausdrücklich klar, dass der Arbeitnehmer auch während der Ersatzruhe das Entgelt nach Maßgabe des sog. Ausfallsprinzips behält, er also auch Entgeltfortzahlungsanspruch hat, für den grundsätzlich auch die Präzisierungen der Abs. 2 bis 4 gelten (Genaueres unten Rz. 5–18). Die Ersatzruhe ist damit ein bezahlter Freizeit- oder Zeitausgleichsanspruch nach den Grundsätzen des Ausfallsprinz...

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