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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 4b Gleitende Arbeitszeit

Gesetzesmaterialien: EB RV 141 BlgNR XXIII. GP

„Zu § 4b Abs. 4:

Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass es künftig auch ohne Vorliegen einer kollektivvertraglichen Ermächtigung möglich sein soll, die tägliche Normalarbeitszeit in der Gleitzeitvereinbarung (Abs. 2) mit zehn Stunden festzusetzen.“

Übersicht


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Rz
I.
Zur Sinnhaftigkeit gleitender Arbeitszeit
1-2
1.
Für Arbeitgeber
1
2.
Für Arbeitnehmer
2
II.
Wesen der gleitenden Arbeitszeit
3-31
1.
Sonderform der Normalarbeitszeiteinteilung
3-16
a)
Selbsteinteilungsprinzip
4-6
b)
Durchrechnungsprinzip
7-8
c)
Bloßer Einteilungsrahmen
9-10
d)
Feste Normalarbeitszeit „im Hintergrund“
11
e)
Exkurs: „Vertrauensarbeitszeit“?
12-14
f)
Arbeitgeberpflichten?
15-16
2.
Selbsteinteilungsrecht: Umfang und Grenzen
17-31
a)
Mindestumfang? Kernarbeitszeit? Gleittage?
17-21
b)
Obergrenzen für den Arbeitnehmer: Ruhezeiten, Ausmaß?
22-24
c)
Sachliche Eingriffsvorbehalte?
25-27
d)
Missbräuchlicher Zeiterwerb?
28-31
III.
Formale Erfordernisse
32-59
1.
Betriebsvereinbarung
32-51
a)
Art? Erzwingbarkeit? Auch von Änderungen?
32-37
b)
Notwendige und sinnvolle Inhalte
38-46
c)
Auch für leitende Angestellte?
47-48
d)
Dauer, Beendbarkeit
49-51
2.
Einzelvereinbarung
52-59
a)
Anwendungsfälle
52-53
b)
Schriftformge...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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