AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 5 Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
Übersicht
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Rz | |||
I. | Grundsätzliches | 1-3 | |
II. | Die Abweichungsermächtigungen für Schichtarbeit | 4-12 | |
1. | Zu den Schichtarbeitsvoraussetzungen (Abs. 1) | 4-6 | |
2. | Die allgemeinen Abweichungsmöglichkeiten (Abs. 2) | 7, 8 | |
3. | Weitergehende ministeriell genehmigte Schichtpläne (Abs. 3 und 4) | 9-12 | |
III. | Die Abweichungsermächtigung für bestimmte Baustellen (Abs. 5) | 13, 14 | |
IV. | Die Abweichungsermächtigung für Tageszeitungen und Montagfrühblätter (Abs. 6) | 15 |
I. Grundsätzliches
1
§ 5 ermöglicht bestimmte Abweichungen von der wöchentlichen Ruhezeit und zwar sowohl für die Wochenendruhe als auch die Wochenruhe, wie die Zitierungen der § 3 und 4 deutlich machen. Allerdings handelt es sich um keine erschöpfende Aufzählung aller Abweichungsmöglichkeiten, da solche auch die Sonderbestimmungen der §§ 19 (Verkehrsbetriebe), 21 (Apotheken), 22 (Bewachungsgewerbe) sowie der §§ 22a bis 22c (Lenker) und des § 7a KA-AZG (Krankenanstalten) enthalten. Auf sie wird erst im Kontext der dortigen Kommentierungen einzugehen sein.
2
Die quantitativ bedeutsamsten Abweichungsermächtigungen sollen die Schichtarbeit - vernünftig - ermöglichen und sind in den Abs. 1 bis 3 enthalten. Sie bedürfen in ihrem allgemeinen Teil (...