Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 3 Wochenendruhe

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Rechtsnatur und Bedeutung der Wochenendruhe
1–9
1.
Zwecke und Doppelnatur
1–5
2.
Ausnahmen
6–9
a)
Struktur
6, 7
b)
Wochenruhe)
8, 9
II.
Zum Begriff RuhezeitI
10, 11
III.
Zur Mindestdauer und zeitlichen Lage der Wochenendruhe
12–30
1.
Mindestdauer
12–17
a)
Regelfälle
12, 13
b)
Schichtarbeitsfälle
14
c)
Großbaustellen etc.
15
d)
Tageszeitungen und Montagfrühblätter
16
e)
Sonstige Sonderbestimmungen
17
2.
Zeitliche Lage
18–30
a)
Späteste Beginnzeitpunkte
18–24
b)
Früheste Endzeitpunkte
25, 26
c)
Wann gelten diese Beginn- und Endzeitpunkte nicht?
27
d)
Was gilt bei längerer Wochenendruhe?
28–30

I. Rechtsnatur und Bedeutung der Wochenendruhe

1. Zwecke und Doppelnatur

1

Ruhepausen und Ruhezeiten – tägliche wie wöchentliche Ruhezeiten – bezwecken primär den Schutz vor Überforderung und damit Gesundheitsschutz. Sie engen die Verteilbarkeit der Arbeitszeit ein und schaffen ihrem Wesen nach unbezahlte arbeitszeitliche Freiräume. Das Rechtsinstitut einer wöchentlichen Ruhezeit – so auch die subsidiäre Wochenruhe nach § 4 – lässt sich ohne Probleme noch dem klassischen Arbeitszeitschutz zuordnen.

2

Demgegenüber bezweckt die Wochenendruhe infolge ihrer besonderen zeitlichen Lagerung freilich darüber Hinausgehendes, das sich...

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