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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 3 Wochenendruhe

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Rechtsnatur und Bedeutung der Wochenendruhe
1-9
1.
Zwecke und Doppelnatur
1-5
2.
Ausnahmen
6-9
a)
Struktur
6, 7
b)
Wochenruhe)
8, 9
II.
Zum Begriff RuhezeitI
10, 11
III.
Zur Mindestdauer und zeitlichen Lage der Wochenendruhe
12-30
1.
Mindestdauer
12-17
a)
Regelfälle
12, 13
b)
Schichtarbeitsfälle
14
c)
Großbaustellen etc.
15
d)
Tageszeitungen und Montagfrühblätter
16
e)
Sonstige Sonderbestimmungen
17
2.
Zeitliche Lage
18-30
a)
Späteste Beginnzeitpunkte
18-24
b)
Früheste Endzeitpunkte
25, 26
c)
Wann gelten diese Beginn- und Endzeitpunkte nicht?
27
d)
Was gilt bei längerer Wochenendruhe?
28-30

I. Rechtsnatur und Bedeutung der Wochenendruhe

1. Zwecke und Doppelnatur

1

Ruhepausen und Ruhezeiten - tägliche wie wöchentliche Ruhezeiten - bezwecken primär den Schutz vor Überforderung und damit Gesundheitsschutz. Sie engen die Verteilbarkeit der Arbeitszeit ein und schaffen ihrem Wesen nach unbezahlte arbeitszeitliche Freiräume. Das Rechtsinstitut einer wöchentlichen Ruhezeit - so auch die subsidiäre Wochenruhe nach § 4 - lässt sich ohne Probleme noch dem klassischen Arbeitszeitschutz zuordnen.

2

Demgegenüber bezweckt die Wochenendruhe infolge ihrer besonderen zeitlichen Lagerung freilich darüber Hinausgehendes, das sich...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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