AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 1 Geltungsbereich
Übersicht
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Rz | |||
I. | Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz | 1-6 | |
1. | Was regelt das Arbeitsruhegesetz? | 1, 2 | |
2. | Rechtscharakter der Ruhezeitbestimmungen | 3, 4 | |
3. | Entgeltpflicht der Ruhezeiten? | 5, 6 | |
II. | Grundsätzliches zum Geltungsbereich | 7-14 | |
1. | Weitgehende Übereinstimmung mit dem AZG | 7, 8 | |
2. | Besonderheiten: Worin liegen die Abweichungen vom AZG? | 9-14 | |
III. | Sonstiges zum Geltungsbereich | 15-18 | |
IV. | Was gilt bei Auslandsarbeit? | 19, 20 | |
V. | Ausnahme für Kirchen und Religionsgesellschaften? | 21-24 |
I. Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz
1. Was regelt das Arbeitsruhegesetz?
1
Das ARG regelt - mit äußerst breitem Geltungsbereich, der aber dennoch Ausnahmen hat, die meist durch speziellere Gesetze (bei einem Großteil der Lenker von Kraftfahrzeugen sogar durch direkt geltende EG-Bestimmungen) geschlossen werden - nicht alle, sondern lediglich zwei wichtige Ruhezeitaspekte des Arbeitszeitrechts: die wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Feiertagsruhe.
2
Beide Ruhezeiten ergänzen die in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ruhepausen und die täglichen Ruhezeiten (siehe insbesondere die § 11 und 12 AZG).
Sachlich handelt es sich durchgehend um persönlichen Arbeitnehmerschutz, wie die umfassende Sanktionierung mit Verwaltungsstrafen unterstreicht.
2. Rechtscharakter der Ruhezeitbestimmungen
3
Anders ...