AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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S. 548b) Anweisungen
ANWEISUNGEN FÜR DIE FÜHRUNG DES VEREINFACHTEN PERSÖNLICHEN FAHRTENBUCHES
Dieses vereinfachte persönliche Fahrtenbuch ist auf Grund des § 17 Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, und der Fahrtenbuchverordnung, BGBl. Nr. 461/1975, ausgegeben worden.
HINWEISE FÜR DEN ARBEITGEBER
Händigen Sie nach Ausfüllen der Zeilen V und VI des Deckblattes jedem Lenker und Beifahrer entsprechend den in Ziffer 1 angeführten Rechtsvorschriften ein vereinfachtes persönliches Fahrtenbuch aus.
Tragen Sie in ein Verzeichnis die Namen der Personen ein, denen ein persönliches Fahrtenbuch ausgehändigt worden ist, und geben Sie dabei die Buchnummer/Serienbezeichnung jedes Buches und das Datum der Ausgabe an. Lassen Sie sich die Ausgabe durch den Lenker/Beifahrer in diesem Verzeichnis mit Datumangabe bestätigen.
Geben Sie dem Lenker/Beifahrer die erforderlichen Anleitungen für die richtige Führung des Buches.
Überprüfen Sie nach Möglichkeit jede Woche, mindestens jedoch einmal monatlich, die Berichtsblätter und unterschreiben Sie diese mit Datumangabe.
Ziehen Sie die abgeschlossenen vereinfachten persönlichen Fahrtenbücher unter Einhaltung der in Ziffer 9 festgelegten Frist ein. Bewahren Sie die abgeschlossenen vereinfacht...