AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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S. 539b) Anweisungen
ANWEISUNGEN FÜR DIE FÜHRUNG DES ALLGEMEINEN PERSÖNLICHEN FAHRTENBUCHES
Dieses allgemeine persönliche Fahrtenbuch ist auf Grund des § 17 Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, und der Fahrtenbuchverordnung, BGBl. Nr. 461/1975, ausgegeben worden.
HINWEISE FÜR DEN ARBEITGEBER
Händigen Sie nach Ausfüllen der Zeilen V und VI des Deckblattes jedem Lenker und Beifahrer entsprechend den in Ziffer 1 angeführten Rechtsvorschriften ein allgemeines persönliches Fahrtenbuch aus.
Tragen Sie in ein Verzeichnis die Namen der Personen ein, denen ein allgemeines persönliches Fahrtenbuch ausgehändigt worden ist, und geben Sie dabei die Buchnummer/Serienbezeichnung jedes Buches und das Datum der Ausgabe an. Lassen Sie sich die Ausgabe durch den Lenker/Beifahrer in diesem Verzeichnis mit Datumangabe bestätigen.
Geben Sie dem Lenker/Beifahrer die erforderlichen Anleitungen für die richtige Führung des Buches.
Überprüfen Sie nach Möglichkeit jede Woche, mindestens jedoch einmal monatlich, die Tagesberichtsblätter und die Wochenberichtsblätter. Unterschreiben Sie mit Datumangabe die Wochenberichtsblätter.
Ziehen Sie die abgeschlossenen allgemeinen persönlichen Fahrtenbücher unter Einhaltung der in Ziffer 9 festgelegten...