AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 3 Normalarbeitszeit
Übersicht
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Rz | ||||
I. | Grundsätzliches | 1–4 | ||
II. | Worin liegt die wesentliche Bedeutung der Normalarbeitszeit? | 5–18 | ||
1. | Vereinbarungsgebot | 5–8 | ||
2. | Verteilungs- und Planungsgebot | 9–12 | ||
3. | Entgelterwerbssicherheit | 13–15 | ||
4. | Strafbarkeit von Überschreitungen? | 16–18 | ||
III. | Überblick zu den Abweichungsmöglichkeiten | 19–25 | ||
1. | Vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag | 19–20 | ||
a) | Allgemein anwendbare Abweichungsmöglichkeiten | 19 | ||
b) | Abweichungen für bestimmte Betriebsarten | 20 | ||
2. | Von der 40-Stunden-Begrenzung der Normalarbeitszeit einer Woche | 21–22 | ||
a) | Allgemein anwendbare Abweichungsmöglichkeiten | 21 | ||
b) | Abweichungen für bestimmte Betriebsarten | 22 | ||
3. | Voraus-Resümee | 23–25 | ||
IV. | Zum Lohnausgleichsgebot des Abs. 2 | 26–28 |
I. Grundsätzliches
1
In dieser Bestimmung spricht das AZG die für das gesamte österreichische Arbeitszeitrecht kennzeichnende Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Normalarbeitszeit an. § 3 Abs. 1 regelt zudem den grundsätzlichen Tages- und Wochenumfang der Normalarbeitszeit, macht aber im einschränkenden letzten Halbsatz bereits deutlich, dass der darin verwendete Ausdruck „wöchentliche Normalarbeitszeit“ nicht immer – in Wahrheit immer seltener – meint, dass sie auch innerhalb von jeweils einer Woche zu erbringen ist. Auf die im Lauf...