AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 4 Pflichten des Arbeitgebers
1
Wie zu § 1 ausgeführt, mangelt es hinsichtlich der Beifahrer seit Jahren und derzeit an einer gesetzlichen Deckung, wie § 17 Abs. 1 bis 4 AZG belegt. In den dortigen Bestimmungen sind nur mehr die Lenker erfasst. Es ist daher trotz der bloßen Teilnovellierung des Abs. 5 durch BGBl. II 2010/9 davon auszugehen, dass die Verordnung hinsichtlich der Beifahrer ihre gesetzliche Deckung verloren hat und daher insoweit unanwendbar ist.
2
Die Ausweitung der Aufbewahrungsfrist in Abs. 5 beruht auf der Novellierung des § 17 durch BGBl. I 2009/149.