AZG | Arbeitszeitgesetz
2. Aufl. 2012
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§ 1 Geltungsbereich
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Hinsichtlich der Beifahrer mangelt es seit Jahren an einer gesetzlichen Deckung, wie § 17 Abs. 1 bis 4 AZG belegt. In den dortigen Bestimmungen sind nur mehr die Lenker erfasst.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Verordnung hinsichtlich der Beifahrer ihre gesetzliche Deckung verloren hat und daher insoweit unanwendbar ist. Auch die Definition in Abs. 3 ist daher ohne Bedeutung.