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SWI 3, März 2020, Seite 150

VwGH: Keine unilaterale Entlastung gemäß § 48 BAO im Fall einer Doppelbesteuerung nach erfolgter Außenprüfung

Der eine Begünstigung nach § 48 BAO in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Insbesondere ist das Vorliegen außergewöhnlicher (im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigender) Umstände darzulegen, weshalb nicht von vornherein fremdübliche Verrechnungspreise in Ansatz gebracht wurden.

Sachverhalt: Im Rahmen einer in Österreich stattfindenden Außenprüfung wurden die Verrechnungspreise zwischen einer österreichischen GmbH und der A Ltd., einer in Hongkong ansässigen Tochtergesellschaft, für die Jahre 2003 bis 2011 als nicht fremdüblich beanstandet. Die GmbH beantragte in der Folge, die im Rahmen der Außenprüfung festgestellten Gewinnerhöhungen aus der österreichischen Steuerpflicht gemäß § 48 BAO auszuscheiden, weil die Beträge bereits bei der Tochtergesellschaft in Hongkong versteuert worden seien und eine zusätzliche Besteuerung in Österreich zu einer Doppelbesteuerung führe. Es wurde zwar versucht, in Hongkong eine entsprechende Gegenberichtigung zu erwirken, allerdings wurde dies im Wege einer telefonischen Rückmeldung durch die ...

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