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Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen bei Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds
Gens (Handelsblatt Steuerboard ) analysiert Mitteilungspflichten für Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Auch in Deutschland ist in Umsetzung der Amtshilferichtlinie ab das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten. Damit besteht ab dem die Pflicht, nach dem umgesetzte grenzüberschreitende Steuergestaltungen mitzuteilen, deren Verletzung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werde, wobei für „Altfälle“ kein Bußgeld droht. Gens erläutert die Voraussetzungen für die Mitteilungspflicht, das Vorliegen eines Kennzeichens (sog hallmark) sowie die Erlangung eines steuerlichen Vorteils (sog Main-Benefit-Test) und wendet diese auf Manager und Investoren von Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds an.