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SWI 3, März 2020, Seite 149

Rechtstypenvergleich zur Steuersubjektqualifikation ausländischer Rechtsgebilde

Reichl/Wiesmann (ISR 2020, 42 ff) führen einleitend aus, dass ein Rechtstypenvergleich ausländischer Rechtsgebilde sowohl im Inbound- als auch im Outbound-Fall durchzuführen ist. Im Inbound-Fall sei zu prüfen, ob die ausländische Gesellschaft für deutsche steuerliche Zwecke als Körperschaft oder Personengesellschaft einzuordnen ist, somit also ein eigenes Steuersubjekt oder steuerlich transparent sei. Im Outbound-Fall sei zu prüfen, welche Form der Beteiligung ein Steuerinländer an einem ausländischen Rechtsgebilde hält. Ähnliche Fragen stellen sich auch in Österreich, wenn zu klären ist, ob die Einkünftezurechnung zu einer ausländischen Gesellschaft von der Besteuerung im Inland abschirmt oder ob die ausländische Gesellschaft wegen ihres Ortes der Geschäftsleitung in Österreich unbeschränkt und die Gesellschaft oder deren Gesellschafter beschränkt steuerpflichtig ist bzw sind.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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