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PV-Info 3, März 2020, Seite 23

Betretung von Ausländern ohne A1-Bescheinigung – keine „automatische“ Einbeziehung in die inländische Pflichtversicherung zulässig

Alfred Shubshizky

In der Praxis scheint es vorzukommen, dass ausländische Dienstnehmer, die bei einer Betretung keine A1-Bescheinigung vorweisen können, ohne genaue Untersuchung der konkreten Beschäftigungsumstände in die ASVG-Pflichtversicherung einbezogen werden. In einem konkreten Fall wurde einem österreichischen Einzelunternehmer, der einen polnischen LKW-Fahrer mit der Durchführung von Transportleistungen beauftragt hatte, im Hinblick auf die unterlassene Anmeldung dieses Fahrers vor Arbeitsantritt bei der GKK eine Verwaltungsstrafe vorgeschrieben. Der VwGH hat das diesbezügliche Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts aufgehoben, weil es die Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Einbeziehung in die österreichische Pflichtversicherung nach der VO (EG) 883/2004 vorliegen, unterlassen hatte ().

Sachverhalt

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Betretung eines polnischen LKW-Fahrers, der für einen Einzelunternehmer auf der Fahrt zwischen Wien und Krems einen Transportauftrag abwickelte. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte in seinem Erkenntnis die diesbezügliche Vorschreibung von Verwaltungsstrafen für die unterlassene GKK-Anmeldung des polnischen Fahrers vor Arbeitsan...

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