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PV-Info 3, März 2020, Seite 16

Krisenpflegeeltern haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBBG) macht es Eltern nicht leicht, ihre Ansprüche durchzusetzen. So überrascht es nicht, dass man Krisenpflegeeltern gleich generell aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten ausschließen wollte. Es bedurfte wieder einer Gesetzesnovellierung, um Krisenpflegeeltern ausdrücklich ab ins KBGG einzubeziehen. Für jene Krisenpflegeeltern, die ihre schwierige Aufgabe bereits vor diesem Zeitpunkt antraten, musste der OGH wieder einmal entscheidend eingreifen ().

Sachverhalt

Das am geborene Krisenpflegekind wurde am an die Klägerin und ihren Ehegatten übergeben und wohnte in deren Haushalt, wobei die Dauer der Pflege nicht absehbar war. Die Klägerin bezieht Familienbeihilfe für das Kind und beantragte das pauschale Kinderbetreuungsgeld für den Zeitraum bis .

Die Gebietskrankenkasse wies diesen Antrag mit der Begründung ab, dass Krisenpflegeeltern keine Pflegeltern im Sinne des ABGB seien und – da die Aufnahme des Kindes nur vorübergehend erfolgt – es an der Anspruchsvoraussetzung einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und damit an einem gemeinsamen Haushalt im Sinne des KBGG fehle.

Das Erstgericht sprach der Klägerin das Kinderbetreuungsgeld mit der Begrü...

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