TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 320

Erhebliche und ernstliche Selbstgefährdung

iFamZ 2019/193

§ 3 UbG

Der vom Patienten subjektiv erlebte Zustand einer ernsten Bedrohung (über Lautsprecher eingespielte Töne, die den Schlaf stören, Überwachungskameras in den Zimmern und an der Kleidung), dem er mit der bereits angekündigten und durch sein Verhalten manifestierten Absicht, die Stromleitungen und -kreise zu manipulieren, begegnen wollte, lässt jedenfalls auf eine potenzielle Selbstgefährdung mit ernsten und erheblichen Verletzungsfolgen schließen.

Es ist notorisch, dass Manipulationen an Stromleitungen und -kreisen (bspw das Hantieren mit Gegenständen in einer Steckdose oder ihr Herausreißen) für die körperliche Integrität gefährlich sein können . Der Einholung eines Gutachtens dazu bedarf es nicht.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
Daten werden geladen...